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ABLAUF UND KOSTEN

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ABLAUF

Eltern und Jugendliche können sich telefonisch in der Praxis melden, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Zu Beginn finden die sog. Psychotherapeutischen Sprechstunden (max. 5) sowie Probatorischen Sitzungen (max. 6) statt. Hierbei soll geklärt werden, ob eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt und welche Therapie- und Behandlungsformen für das Kind oder den Jugendlichen sinnvoll wären. Nach diesen ersten Sitzungen entscheiden die Eltern, Kind/Jugendliche und Therapeut gemeinsam, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll.



Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Min. und finden in der Regel wöchentlich statt, wobei im Schnitt jede vierte Sitzung eine Eltern- bzw. Bezugspersonenstunde darstellt.

KOSTEN

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch, sowie jedes Quartal, die Versicherungskarte mit. 

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Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Kostenerstattung zu klären.


Selbstzahler

Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar wird individuell festgelegt.

Kind, die Kunst Aktivität
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